„Windel-Restmüllsack“

In der Gemeinderatssitzung am 13.12.2022 wurde die Förderung „Windel-Restmüllsack“ geändert.

Für Familien mit Kleinkindern ab der Geburt des Kindes bis zum 3. Lebensjahr max. 36 Stk. Müllsäcke

Für die ältere Generation gegen Vorlage einer ärztlichen Bestätigung 10 Stk. Müllsäcke pro Jahr

Folgende Richtlinien gelten:

  • Hauptwohnsitz in Steinhaus
  • 36 Säcke/Kind ab der Geburt 2023 einmalig
  • aliquote Abrechnung der Windel-Restmüllsäcke je Kind bis zum 3. Lebensjahr ab der Einführung der Förderung per 22.06.22
  • ausgefülltes Formular
  • 10 Säcke/Jahr für die ältere Generation bei Vorlage einer ärztliche Bestätigung

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Zuständigkeiten